Unsere IHKLW setzt in einer bundesweiten Aktion mit ihrem demonstrativ gekürzten Logo ein klares Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung. Lesen Sie hier mehr dazu: #KeineWirtschaftOhneWir
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Arbeitskreis Operations Excellence

Das Competence Centrum mittelständische Industrie (CCMI), unsere IHK Lüneburg-Wolfsburg und die IHK Stade laden zum Arbeitskreis Operations Excellence ein. Der Arbeitskreis ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, schrittweise von den Besten zu lernen. Theorie und die praktische Umsetzung im Unternehmen werden kombiniert. Der Arbeitskreis, der allen interessierten Unternehmen offensteht, findet direkt in einem ausgewählten Unternehmen der Region statt.

Was ist Operations Excellence?

Operations Excellence ist ein umfassendes Optimierungsprogramm für Unternehmen, die alle Prozesse auf Kundenbedürfnisse, Qualität und Effizienz ausrichten. Den Kunden in den Vordergrund zu stellen bedeutet, alle Abläufe und Strukturen des Unternehmens zu einer kundenorientierten Prozesskette zu definieren und entsprechend umzugestalten:
  • Operations sind die an der Wertschöpfung im Unternehmen beteiligten Funktionen einschließlich der unterstützenden Prozesse.
  • Operations Excellence beschreibt die bestmögliche Auswahl und Anwendung von Management-Methoden und -Werkzeugen in Unternehmen.
  • Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Verschwendung, wie z. B. Wartezeiten und Lagerhalt, sowie der Effizienzsteigerung bei den wertschöpfenden Tätigkeiten, wie z. B. Montage- und Bearbeitungszeiten.
  • Die Gestaltungsgrundsätze von Operations Excellence lassen sich auf fast alle Unternehmen und Organisationen anwenden.
Kleine und mittelständische Unternehmen können genauso auf Weltklasse-Niveau agieren wie große Unternehmen.

Operations Excellence in der Praxis

Ein Team um Prof. Dr. Heinrich Schleich von der Leuphana Universität Lüneburg hat die Anwendung von Operations Excellence bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Region umgesetzt und wissenschaftlich begleitet. „Wir befragen zunächst zwei Tage lang die Führungskräfte des Unternehmens und untersuchen Eckdaten wie Kosten und Personal“, beschreibt Schleich die Vorgehensweise. „Danach können wir zu jedem Analysekriterium auf einer vierstufigen Skala zeigen, wie gut oder schlecht die Prozesse im Vergleich zu denen eines Weltklasse-Unternehmens ablaufen. Die von uns untersuchten Firmen haben zwischen 0,8 und 2,7 Millionen Euro pro Jahr unnötig ausgegeben. Wir konnten ihnen zeigen, wie sie ihre Abläufe effizienter gestalten und so je nach Größe zwischen einer halben und zwei Millionen Euro jährlich einsparen können.“ 

Rundfunkbeitrag

Seit 2013 gelten andere Regeln für die Berechnung des Rundfunkbeitrags. Die Zahl der Rundfunkgeräte ist unerheblich (geräteunabhängiger Ansatz), jeder Betrieb zahlt für jede Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, für Dienstwagen und Hotelzimmer fallen zusätzliche Kosten an. Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben seitdem deutlich höhere Kosten für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen.  
Für Fragen rund um Ihr Beitragskonto erreichen Sie den Beitragsservice (vormals GEZ) telefonisch unter 01806-99955520.

 

IHK-Leistungen im Überblick

Die IHK-Innovationsförderung unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Innovationen. Dabei beschränken wir uns nicht auf Technologie, sondern verfolgen einen interdisziplinären Ansatz und bieten konkrete Hilfe. Wir beraten Sie vertraulich und neutral.
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Innovationsberatung der IHK

  • Individuelle Beratung für innovative Unternehmen
    In einem vertraulichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihr Innovationsvorhaben. Neutral zeigen wir Ihnen Wege und Möglichkeiten, aber auch Risiken auf.
  • Strategische Innovationsberatung
    Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens für die Zukunft, eingebettet in die Fragen: Was ist eigentlich eine Innovation? Was ergibt für Ihr Unternehmen Sinn? Wie funktioniert eine Innovationsstrategie?
  • Kooperationsgespräche
    Strategische Partnerschaften werden zunehmend wichtiger, um am Markt erfolgreich zu sein. Unsere IHK bietet Moderation und Unterstützung an, um Partner*innen aus Wirtschaft und/oder Wissenschaft zusammenzuführen.

Beratungen und Veranstaltungen, die wir mit Partnern anbieten

  • Arbeitskreis Operations Excellence
    Kleine und mittlere Unternehmen können im Bereich Prozessoptimierung von den Besten lernen. Theorie und die praktische Umsetzung im Unternehmen werden kombiniert. In Zusammenarbeit mit dem CCMI aus Lüneburg.
  • Arbeitskreis 3D-Druck
    Hier bieten wir Ihnen regionale Veranstaltungen rund um das Thema der additiven Fertigung mit Betriebsbesichtigungen.
  • Arbeitskreis Machine Learning
    Zusammen mit der Leuphana Universität entmystifizieren wir das Thema Künstliche Intelligenz. Bei uns heißt es: Maschinelles Lernen im Produktionsumfeld. Kurz & Klar.
  • Forschung erforschen!
    Ohne Umwege haben Sie die Möglichkeit, sich über die Kompetenzen der Wissenschaft in Norddeutschland zu informieren und direkt ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltungsreihe wird im Zusammenschluss der IHKs der Metropolregion Hamburg organisiert.
  • Patent- und Markenberatung
    Gemeinsam mit Patentanwälten beraten wir Sie kostenfrei und individuell zu gewerblichen Schutzrechten wie zum Beispiel Patenten, Marken und Design.

Weitere Informationen

  • IHK-Magazin "Unsere Wirtschaft"
    Der gesamte Überblick über Wirtschaft und Region.
  • Newsletter Innovation
    Aktuelle Meldungen zu innovativen Themen aus der Region und darüber hinaus, aus der Politik und aus der Welt von morgen.

Was Erfinder wissen sollten

Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Doch wann ist eine Erfindung neu? Wie kann eine Erfindung geschützt werden? Was ist zu beachten?
Kostenlose Beratung
Unsere IHK und die IHK Stade bieten regelmäßig kostenlose Beratungen zu gewerblichen Schutzrechten als Einzelgespräche an.

Mit wem darf ich über meine Erfindung reden?

Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. 'Neu' bedeutet, wenn sie über den Stand der Technik hinaus geht. Hilfreich ist eine Patent- und Literaturrecherche. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben, lässt sie sich nicht mehr patentieren, da sie auch durch eine Eigenveröffentlichung die Neuheit verliert. Also immer erst anmelden und dann veröffentlichen.

Wie kann ich meine Erfindung schützen?

Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patent- und Markenamt sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Ausnahme: Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden. Mit einer Patentanmeldung sichert sich der Anmelder die Priorität für seine Erfindung. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten bzw. 10 Jahre bei Gebrauchsmustern darf er die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat ein kurzes Video zu den vier gewerblichen Schutzrechten veröffentlicht:
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Was unterscheidet ein Patent von einem Gebrauchsmuster?

Der Unterschied liegt in der Schutzdauer und dem patentamtlichen Verfahren. Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre und kann auf höchstens 10 Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; am Markt hat ein Gebrauchsmuster jedoch, da seine materiellen Schutzvoraussetzungen nicht geprüft sind, eine gegenüber einem erteilten Patent geringere Wertschätzung.

Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?

Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen (Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt - DPMA). Beizufügen ist eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte zweckmäßig durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind so genannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist, und wofür konkret Patentschutz begehrt wird. Diese Unterlagen sind zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in 3-facher Ausführung beim DPMA einzureichen. Prototypen und Modelle können nicht eingereicht werden.

Wie viel kostet eine Patentanmeldung?

Die Anmeldegebühr beträgt 60 Euro, dazu kommen noch 350 Euro Prüfungsgebühr, um zu kontrollieren, ob die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Durch die Einreichung beim Patentamt ist der Erfindungsbesitz dokumentiert. Der Verbietungsschutz wird erst mit Patenterteilung erreicht. Vorher besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Entschädigungsanspruch gegenüber unbefugten Nutzungen. Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70 Euro für das dritte Patentjahr bis auf 1940 Euro für das zwanzigste Patentjahr. Das Patenterteilungsverfahren ist durchschnittlich nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen.
Das Kostenmerkblatt des DPMA gibt eine Übersicht zu allen Kosten von Patenten & Co.

Brauche ich einen Patentanwalt?

Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang. Wer kein Risiko eingehen will, sollte einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich des Patentes. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Honorarsätzen und dem Arbeitsaufwand.

Kann ich mit meiner Erfindung Geld verdienen?

Wurde die Erfindung patentiert, verdient man noch nicht automatisch Geld. Die Erfindung muss zu einem verkaufsfähigen Produkt entwickelt werden, was oftmals mit hohen Investitionen verbunden ist. Alternativ können auch Lizenzpartner gesucht werden, die Produktendentwicklung, Herstellung und/oder Vertrieb übernehmen. Dabei können Patentverwertungsgesellschaften helfen. Eine geeignete Patentstrategie kann daraus in Abstimmung mit dem beratenden Patentanwalt entwickelt werden. Sponsoren können finanzielle Unterstützung geben. Bevor man Kontakt aufnimmt, sollte eine erste Schutzrechtsanmeldung beim Patentamt hinterlegt sein.

Welcher Schutz währt wie lange und welche Kriterien muss er erfüllen?

Patent Gebrauchsmuster
geschützt werden Technische
Erfindungen
Technische
Erfindungen
(außer Verfahren)
Erfordernisse für 
den Schutz
neu

über den Stand der Technik hinausgehende erfinderische Tätigkeit

gewerblich anwendbar

ausführbar
neu

über den Stand der Technik hinausgehender erfinderischer Schritt

gewerblich anwendbar

ausführbar
Schutzbeginn
mit der Veröffentlichung im Patentblatt
mit der Eintragung in das Register
maximale
Schutzdauer
20 Jahre
10 Jahre

Marke Design
geschützt werden
Marken für Waren und Dienstleistungen
Design
Erfordernisse für den Schutz Unterscheidungskraft

keine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
 
neu

zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses
Schutzbeginn  – mit der Eintragung in das Register – 
maximale Schutzdauer
unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre)
25 Jahre

Topografieschutz Urheberrecht
geschützt werden
Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse
Kulturelle Leistungen
Erfordernisse für den Schutz
Eigenart (keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie)
Werk geistiger Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Software beziehungsweise Datenbanken
Schutzbeginn
abhängig davon, ob die Topografie bereits geschäftlich verwendet wurde, siehe Halbleiterschutzgesetz §5
entsteht formlos automatisch mit der Schöpfung des Werkes
maximale Schutzdauer
10 Jahre
70 Jahre nach dem Tod des Autors

Auf seinen Informationsseiten für kleine und mittlere Unternehmen hält das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auch spezielle Informationen zu gewerblichen Schutzrechten für KMU bereit. 
Unser Angebot

RSS-Feeds

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