Unsere IHKLW setzt in einer bundesweiten Aktion mit ihrem demonstrativ gekürzten Logo ein klares Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung. Lesen Sie hier mehr dazu: #KeineWirtschaftOhneWir
Nr. 73337

Rundfunkbeitrag

Seit 2013 gelten andere Regeln für die Berechnung des Rundfunkbeitrags. Die Zahl der Rundfunkgeräte ist unerheblich (geräteunabhängiger Ansatz), jeder Betrieb zahlt für jede Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, für Dienstwagen und Hotelzimmer fallen zusätzliche Kosten an. Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben seitdem deutlich höhere Kosten für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen.  
Für Fragen rund um Ihr Beitragskonto erreichen Sie den Beitragsservice (vormals GEZ) telefonisch unter 01806-99955520.

 

Risiko- und Forderungsmanagement

Landkreise verteilen EU-Mittel an kleine und mittelständische Unternehmen

Im Rahmen der sogenannten 'Ziel 1- und Ziel 2-Förderung' werden den Landkreisen EU-Mittel zur Verfügung gestellt, die sie unter anderem auch zur Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen einsetzen können.
Weitere Informationen zur Förderung und den Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei den Landkreisen bzw. bei den von ihnen beauftragten Organen.
Landkreis/Stadt Adresse und Ansprechpartner
Celle
Gifhorn
Landkreis Gifhorn
1.4 Finanzen und Wirtschaft
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Andrea Hack
Tel. 05371 / 82 404
andrea.hack@gifhorn.de
Harburg
Kreisentwicklung/ Wirtschaftsförderung Landkreise Harburg
Schloßplatz 6
21432 Winsen
Metje Gödecke
Tel. 04171/ 693-616
m.goedecke@lkharburg.de
Lüchow-Dannenberg
Wirtschaftsförderung Lüchow-Dannenberg
Salzwedeler Str. 13
29439 Lüchow
Eckhard Pols
Tel. 05841 / 9747372
pols@wirtshaft-dan.de
Lüneburg
Wirtschaftsförderung Lüneburg
Marie-Curie-Str. 2
21337 Lüneburg
Gerhard Voigts
Tel. 04131/ 2082-24
voigts@lueneburg-wirtschaft.de
Heidekreis
Wirtschaftsförderung Heidekreis
Winsener Straße 17
29614 Soltau
Lena Hess
Tel. 05191 970-613
l.hess@heidekreis.de
Uelzen
Wirtschaftsförderung Uelzen aktiv
Albrecht-Thaer-Straße 101
Haus der Wirtschaft
29525 Uelzen
Heidi Narberhaus
Tel. 0581 / 82-3112
n.narberhaus@landkreis-Uelzen.de 
Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Referat Digitalisierung und Wirtschaft

Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Dr. Sascha Hemmen
Tel. 05361/ 28-2929
wirtschaft@stadt.wolfsburg.de

Forderungsmanagement

Welcher Unternehmer kennt das nicht: Die Auftragslage ist eigentlich zufriedenstellend, die Leistungen werden gut und pünktlich erbracht. Trotzdem sieht der Kontostand nicht rosig aus. Grund ist die schlechte Zahlungsmoral der Kund*innen. Es können teure Überziehungskredite oder sogar erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten entstehen. Unternehmer*innen sollten deshalb ihre Gläubiger und die ausstehenden Zahlungen (Forderungen) im Auge behalten. Sie müssen sich wie professionelle Kreditgeber verhalten und ihre Forderungen aktiv “managen”.
Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche des Forderungsmanagements unterscheiden:
  1. Maßnahmen im Unternehmen
  2. Einzug fälliger Forderungen durch Dritte
  3. Absicherung des Ausfallrisikos

Forderungsmanagement - Maßnahmen im Unternehmen

  • Bauen Sie eine persönliche Geschäftsbeziehung zum Kunden auf!
    Durch den Aufbau einer persönlichen Geschäftsbeziehung wird es Ihren Kunden schwerer fallen, fällige Forderungen nicht zu begleichen. Bei Zahlungsschwierigkeiten erleichtert ein Vertrauensverhältnis des weiteren konstruktive Lösungen - wie z. B. die Zahlung in mehreren Raten.
  • Prüfen Sie die Kreditwürdigkeit (Bonität) Ihrer Kunden!
    Räumen Sie nur Kunden, die Sie vor Abschluss der Lieferverträge überprüft haben, Zahlungsziele ein. Greifen Sie dabei auf alle verfügbaren Informationen zurück, die eine Bewertung der Kundenbonität erlauben. Kunden mit unzureichender oder unbekannter Bonität sollten Sie keinen Kredit einräumen. Bonitätsauskünfte (z. B. bei Creditreform oder Bürgel) sind oft ihr Geld wert.
  • Skonto statt großzügiger Zahlungsziele
    Verkaufen Sie Ihre Leistung nicht über großzügige oder branchenunübliche Zahlungsziele. Bieten Sie Ihrem Kunden lieber Anreize, möglichst frühzeitig zu zahlen. Belohnen Sie ihn durch Skontoangebote, z. B.: 3 Prozent bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 2 Prozent innerhalb von 20 Tagen, 1 Prozent innerhalb von 30 Tagen.
  • Stellen Sie Ihre Rechnungen so schnell wie möglich!
    Wenn Sie Ihre vereinbarte Leistung erbracht haben, zögern Sie nicht damit, unverzüglich Ihre Forderung in Rechnung zu stellen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie die erbrachten Leistungen korrekt und vollständig aufzählen. Stellen Sie sicher, dass die jeweils vereinbarten Preise in Rechnung gestellt werden. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in Ihrer Rechnung kann von Ihrem Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern. Bei neuen oder unzuverlässigen Kunden sollten Sie gleich bei Lieferung kassieren.
  • Anzahlungen aushandeln
    Gerade bei Auftragsarbeiten sind Anzahlungen üblich. Erhalten Sie so einen Vorschuss, kann der Kunde eine Erfüllungsbürgschaft fordern, die ihm die Gegenleistung absichert.
  • Bequeme Zahlung anbieten
    Machen Sie Ihrem Kunden die Zahlung so einfach wie möglich. Fügen Sie vorausgefüllte Überweisungsformulare bei, der Kunde muss dann nur noch unterschreiben und seine Kontoverbindung angeben.
  • Lastschriftverfahren bei Stammkunden nutzen
    Mit dem Lastschriftverfahren können Sie die fälligen Zahlungen Ihrer Kunden selbst einziehen. Die Forderungen werden bei Einreichen bei der Bank sofort gutgeschrieben. Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren:
    1. Einzugsermächtigungsverfahren (Bankeinzug): Sie besorgen sich zuvor die schriftliche Einverständniserklärung des Kunden. Der Kunde kann innerhalb von 6 Wochen der Abbuchung widersprechen. Anwendung bei regelmäßig einzuziehenden Kleinbeträgen.
    2. Abbuchungsauftrag: Ihr Kunde erlaubt seiner Bank, Ihre Lastschriften abzubuchen. Diese Erlaubnis kann er jederzeit widerrufen. Anwendung bei unregelmäßig einzuziehenden größeren Beträgen.
  • Überwachen Sie Ihre Zahlungseingänge!
    Stellen Sie sicher, dass Zahlungstermine und Zahlungsbeträge in Ihrem Rechnungswesen genauestens überwacht werden. Ihr Kunde erwartet von Ihnen pünktliche Lieferung. Verlangen Sie von Ihrem Kunden daher auch, dass er die vereinbarten Zahlungsziele einhält.
  • Organisieren Sie Ihr Mahnwesen!
    Auch wenn aufgrund des 'Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen' keine Mahnungen mehr notwendig sind, sollten Sie dennoch nicht gleich 'mit der Tür ins Haus fallen'. Freundliche und persönlich formulierte Zahlungserinnerungen und Mahnungen helfen manch einem Kunden doch noch auf die Sprünge. Bevor Sie Ihren Kunden die erste Mahnung schicken, sollten Sie intern prüfen, ob Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbracht haben: Ist die Lieferung vollständig erfolgt? Liegen berechtigte Reklamationen vor? Wann ist die korrekte Rechnung an den Kunden versandt worden? Liegen Buchungsfehler vor? Welches Zahlungsziel wurde eingeräumt? Eine Formvorschrift für Mahnungen ist nicht zu beachten.

Einzug fälliger Forderungen durch Dritte - Forderungsmanagement durch Inkasso

Als Inkasso wird der Einzug fremder - bzw. zum Zwecke des Einzugs abgetretener - Forderungen bezeichnet. Die überwiegende Mehrzahl ordentlicher Inkassoverfahren wird in Kombination mit dem Mahnwesen von Factoring-Unternehmen betrieben. Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung spielt insbesondere das Dokumenteninkasso eine besondere Rolle. Sofern Forderungen durch einen Wechsel verbrieft sind, folgt ebenfalls nach durchgeführtem Wechselprotest und evtl. erfolglosem Wechselprozess das Inkasso der Forderungen von den übrigen Wechselbeteiligten. Sofern eine Forderung nicht abgetreten bzw. verkauft wurde, und so von einem neuen Eigentümer eingezogen wird, handelt es sich bei einem Inkasso für fremde Rechnung um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB.

Forderungsmanagement durch Absicherung des Ausfallrisikos

Durch folgende zwei Verfahren kann das Ausfallrisiko abgesichert werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass für die Leistung natürlich auch Kosten anfallen. Bevor man also einen externen Dienstleister engagiert, sollte eine qualifizierte Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgen.

Factoring

Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor deren Fälligkeit an eine Factoring-Bank (Factor). Diese übernimmt je nach Vertrag unterschiedliche Funktionen für das Unternehmen (Klient): Der Factor sichert die Liquidität des Klienten, indem er ihm die offenen Forderungen sofort nach Rechnungsstellung gutschreibt. Dieser Service ist nicht kostenlos: Zusätzlich zu den banküblichen Zinsen fallen Gebühren an, die von Anbieter zu Anbieter variieren.
Das Factoring hat also eine Doppelfunktion: Zum einen entfällt das Risiko des Forderungsausfalls und zum anderen wird Liquidität dem Unternehmen erhalten.

Kreditversicherung

Unternehmen können sich gegen ausbleibende Zahlungen versichern. Die Versicherung zahlt dann, wenn Außenstände offen bleiben, weil der Kunde zahlungsunfähig ist. Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn
  • das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung vor Gericht abgelehnt worden ist.
  • mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidationsvergleich zustande gekommen ist.
  • eine vom Versicherungsnehmer vorgenommene Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war.

Eine Form der Kreditversicherung ist der sogenannte Avalkredit. Bei diesem bürgt ein Institut (z. B. Bank) für seinen Kunden, dass dieser die eingegangenen Verpflichtungen aus einem vertraglichen Geschäft einhalten kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Bürge verpflichtet werden, die Leistung zu erbringen.

Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen steht gewerblichen Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörigen freier Berufe, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen wollen, mit Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Seite.
Die Voraussetzungen, unter denen solche Gewährleistungen übernommen werden können, ergeben sich aus der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB). Das Land übernimmt Bürgschaften nur, wenn die zu finanzierenden Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können ('Subsidiaritätsprinzip'). Bevor Sie eine Landesbürgschaft beantragen, sollten Sie alle anderen Angebote (insbesondere NBB-Bürgschaften) prüfen.
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an IHK-Beraterin Sonja Bausch oder direkt an den Mandatar des Landes Niedersachsen, die PwC Deutsche Revision AG.
Unser Angebot

RSS-Feeds

Bei unserem RSS-Angebot entscheiden Sie selbst, wann und wie oft Sie sich über Neuigkeiten informieren möchten. Sie benötigen allerdings einen sogenannten RSS-Reader, der Ihnen die Nachrichten aufbereitet.
Zu folgenden Themen bieten wir Ihnen RSS-Feeds an:
Eine ausführliche Beschreibung, wie RSS funktioniert, eine Auswahl verschiedenster Programme und auch eine Vielzahl anderer Inhalte-Anbieter finden Sie z.B. unter www.rss-scout.de. Wir selbst haben sehr gute Erfahrungen mit dem Firefox-Browser in Verbindung mit dem RSS-Reader gemacht.