Gastro-Neustart: Freude und viele Fragen

Die ersten Reservierungen stehen schon im Buch. Wenn Claudia Klamp nach sieben Wochen Zwangspause ihr Café in der Lüneburger Fußgängerzone jetzt wieder öffnen darf, kann sie sicher sein: Es werden Gäste kommen. „Das ist ein schönes Gefühl“, sagt die Inhaberin des Lüneburger Cafés „Zeitgeist“. „Die Vorfreude ist groß, wieder mehr Kontakt zu unseren Kunden zu haben.“

Foto: ihklw/tonwert21.de
Claudia Klamp läuft gerade von der Küche zu ihrem Computer, als unser Anruf sie erreicht. Außerhaus-Verkauf organisieren, Vorbereitungen treffen für die Wiedereröffnung – und Regelungen recherchieren, die sie dabei einhalten muss. „Die Herausforderungen sind enorm“, sagt die Gastronomin. Deshalb sei die Vorfreude auch mit vielen Fragen verbunden. Die Einhaltung der Abstandsregeln beim Servieren und des Datenschutzes bei den nun vorgeschriebenen Reservierungen und der Datenerfassung der Gäste, die Reinigung der Speisekarten, Personalplanung, Einkauf und mögliche Reduzierung des Angebots: All das sind Themen, die sie und andere Gastronomen derzeit umtreiben.
„Wirtschaftlich zu arbeiten, wird schwierig“
Welche Angestellten kommen wann und in welchem Maß aus der Kurzarbeit zurück in den Betrieb? „Das alles geht nicht ohne eine hohe Flexibilität und Unterstützung der Mitarbeiter“, sagt Klamp. „Und das im Niedriglohnsektor.“ Die Wiedereröffnung unter den derzeitigen Bedingungen sei ein Rechenexempel: „Unsere Branche ist kostenintensiv für Personal und Rohwaren, die Ertragsspannen sind nicht hoch.“ Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen seien Aufwand und Kosten natürlich noch höher, die Einnahmen geringer. „Wir freuen uns wirklich, dass wir wieder öffnen dürfen“, resümiert Claudia Klamp. „Wirtschaftlich zu arbeiten, wird aber sehr schwierig sein.“
Was für Claudia Kamp gilt, gilt für etliche Betriebe der Tourismusbranche. Sie zählt zu den Branchen, die in Niedersachsen mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen sind. Laut einer Umfrage der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH unter 1.850 Betrieben gaben neun von zehn Betrieben an, dass sie aufgrund der Einkommensausfälle auf Unterstützung angewiesen sind: Liquiditätshilfen, Steuererleichterungen oder zinsfreie Steuerstundungen. 6,7 Prozent planten bereits, ihr Geschäft aufzugeben.
Michael Zeinert begrüßt die ab jetzt anlaufenden Lockerungen daher deutlich. „Viele Betriebe befinden sich in existenzbedrohenden Zuständen“, sagt der Geschäftsführer unserer IHK Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW). „Ihnen läuft die Zeit davon, um sich noch retten zu können.“ Ein schrittweises, koordiniertes Wiederanfahren mit entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln sei bitter nötig.
Reisebüros müssen Provisionen zurückzahlen
Für die Reisebüros wird 2020 „ein bitteres Jahr“. Das sagt Ralf-Holger Gerlach aus Wolfsburg, Geschäftsführer aller Eigenvertrieb-Filialen des Reiseanbieters DERPART in Deutschland. Reisebüros müssen bereits gezahlte Provisionen aufgrund der Stornierungen wieder zurückzahlen, und neue Geschäfte seien für dieses Jahr schwer zu generieren. „Nicht nur aufgrund der bestehenden Reisewarnungen, sondern auch, weil es nicht ausreichend Kapazitäten geben wird“, erklärt der Reisevermittler. „Selbst wenn jetzt alle Deutschen Urlaub in Deutschland buchen wollen würden: Aufgrund der Beschränkungen gäbe es gar nicht genug Betten.“

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Auch die Kreuzfahrt-Branche, in den vergangenen Jahren gewachsen wie keine andere, stehe vor schwierigen Zeiten: „Wenn die Schiffe wieder ablegen können, müssen sie Häfen finden, die sie anlaufen können und an denen die Passagiere von Bord gehen dürfen.“
Besser sei die Lage im Bereich Geschäftsreisen: „Die Firmen scharren mit den Hufen, Geschäftsreisen nachholen zu können, etwa für Wartungen oder Aufträge“, sagt Gerlach. „Dieser Bereich wird schneller durch die Krise kommen. Wir rechnen dort mit einem erträglichen Niveau im August oder September.“ Das sei auszuhalten, wenn auch „unter Schmerzen“.
Hygiene-Sets für Gruppenreisen
Der Auslands-Tourismus könne selbst nach einem Ende der Reisewarnungen nur langsam wieder hochgefahren werden. „Es gibt keine Flugkapazitäten. Alles ist miteinander verkettet und empfindlich gestört“, erklärt Gerlach. Dennoch sieht der Touristiker auch schon ein wenig Licht am Ende des Tunnels und plant mit DERPART bereits erste Rundreisen, zum Beispiel im September nach Portugal. „Wir haben Konzepte erarbeitet, alle Reisenden bekommen ein Set aus Maske, Hygienemitteln und Spielregeln mit Verhaltensweisen. Es geht darum, behutsam und bedacht zu handeln, aber eben auch wirtschaftlich.“
Innerhalb einer Woche war alles storniert
Doch nicht alle können zurzeit schon so viel tun wie Claudia Kamp und Ralf-Holger Gerlach. Zum Beispiel Christine Hamester-Koch. Die Trainerin und Geschäftsführerin des Tagungshotels Ellernhof in Ellringen, Landkreis Lüneburg, darf wie alle anderen aus der Branche ihr Hotel erst ab dem 25. Mai langsam wieder hochfahren. „Wir waren sehr gut gebucht, doch seit Mitte März wurde innerhalb von einer Woche alles storniert“, sagt die Inhaberin des Tagungshotels. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter musste sie mit Null Stunden in die Kurzarbeit schicken.

Foto: privat
Die Zeit dazwischen nutzte sie dafür, Ideen für alternative, den Umständen angepasste Konzepte zu entwickeln. Doch immer wieder erhielt sie einen Dämpfer. „Ich wollte Outdoor-Tagungen anbieten auf unserem großen, wunderschönen Gelände“, erzählt die Hotelchefin, die vor der Gründung des Ellernhofs als Bäuerin einen Hof führte. „Oder auch einzelne Familien bei uns willkommen heißen. Die Abstandsregeln wären kein Problem gewesen, und gesünder geht es nicht als an der frischen Luft in der Natur. Aber niemand will die Verantwortung übernehmen und mir dafür grünes Licht geben.“
Auch als Quarantänehotel, Isolierstation, Außenstelle von Frauenhäusern und für die Aufnahme von Flüchtlingskindern habe sie sich beworben. „Es gab kein Interesse.“ Einzig übrig gebliebene Idee ist das Angebot des „Grünen Büros“, das Firmen für einzelne Tage für ihre Mitarbeiter im Ellernhof buchen können. Doch dafür fehlt zurzeit die Nachfrage.
Zuschüsse lassen auf sich warten
Die Perspektive auf den Neustart kommt für sie nun gerade richtig. Denn die zugesagten Zuschüsse und die Erstattungen der Kurzarbeitsgelder kommen ihren Erzählungen zufolge längst nicht so schnell und unbürokratisch wie erhofft. „Gerade das Kurzarbeitergeld darf immer erst im Folgemonat beantragt werden“, sagt die Geschäftsführerin. „Zielführend wäre es aber, wenn die Gelder vor Auszahlung an die Mitarbeiter bereits von den Arbeitsagenturen bereitgestellt werden würden.“ Ähnlich schleppende Erfahrungen macht die Hotelchefin mit den zugesagten Zuschüssen von Land und Bund.
Mit Abstand unter freiem Himmel tagen
Doch Christine Hamester-Koch wäre nicht Christine Hamester-Koch, wenn sie nicht immer wieder mit Mut und Kreativität von Neuem beginnen würde. „Ich habe schon andere Krisen überstanden, ich habe wirklich Kraft“, sagt sie. „Ich freue mich auf den Neustart.“ Sie hofft, dass ihre Stammkunden aus der Wirtschaft auch neue Formen der Tagungen bei ihr buchen werden. Auf Abstand tagen lässt sich auf dem Ellernhof ja schließlich bestens.
Auf einen Blick
Regel zur Wiedereröffnung
Ab Montag, 11. Mai, können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen – ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.
Als besondere Regeln für die Gastronomie sind darüber hinaus zu beachten:
- Es dürfen nur max. 50 % der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden.
- Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m anzuordnen.
- Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren.
- Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
- Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
- Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird.
- Buffets sind nicht erlaubt.
- Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
- Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen).
- Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.
Ab Montag, 11. Mai, können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen – ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.
Als besondere Regeln für die Gastronomie sind darüber hinaus zu beachten:
- Es dürfen nur max. 50 % der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden.
- Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m anzuordnen.
- Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren.
- Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
- Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
- Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird.
- Buffets sind nicht erlaubt.
- Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
- Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen).
- Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.
Beratung
Unsere IHKLW ist für Sie da
Unsere IHKLW unterstützt die Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Zeit. Wir beraten Sie in Sachen Unterstützungsmöglichkeiten und Antragstellung. Wenn Sie, ob als Reisebüro oder -veranstalter, Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieb Fragen haben, melden Sie sich bitte bei unserer Beratungs-Hotline 04131-742-341 oder fordern sie einen Rückruf an unter www.ihk-lueneburg.de/corona-beratung.
Unsere IHKLW unterstützt die Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Zeit. Wir beraten Sie in Sachen Unterstützungsmöglichkeiten und Antragstellung. Wenn Sie, ob als Reisebüro oder -veranstalter, Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieb Fragen haben, melden Sie sich bitte bei unserer Beratungs-Hotline 04131-742-341 oder fordern sie einen Rückruf an unter www.ihk-lueneburg.de/corona-beratung.
Überblick
Tourismus in Zahlen
Der Tourismus und das Gastgewerbe bilden mit 11,9 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und landesweit 293.000 Beschäftigten in Niedersachsen einen ebenso wichtigen wie erfolgreichen Wirtschaftszweig. In einer Sondererhebung errechnete das Sparkassen-Tourismusbarometer allein im März und April dieses Jahres einen Umsatzausfall von fast zwei Milliarden Euro in den niedersächsischen Tourismusdestinationen. Das Bundesamt für Statistik verzeichnet für den März mit 15,6 Millionen Übernachtungen in Deutschland 53 Prozent weniger Übernachtungen als im Vorjahresmonat. Das Beherbergungsverbot für Privatreisen galt seit Mitte März.
Der Tourismus und das Gastgewerbe bilden mit 11,9 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und landesweit 293.000 Beschäftigten in Niedersachsen einen ebenso wichtigen wie erfolgreichen Wirtschaftszweig. In einer Sondererhebung errechnete das Sparkassen-Tourismusbarometer allein im März und April dieses Jahres einen Umsatzausfall von fast zwei Milliarden Euro in den niedersächsischen Tourismusdestinationen. Das Bundesamt für Statistik verzeichnet für den März mit 15,6 Millionen Übernachtungen in Deutschland 53 Prozent weniger Übernachtungen als im Vorjahresmonat. Das Beherbergungsverbot für Privatreisen galt seit Mitte März.
Ferienhäuser- und Wohnungen
Das bedeutet die Wiederbelegungsfrist
Die sogenannte Wiederbelegungsfrist gilt seit dem 11. Mai für Ferienhäuser und Ferienwohnungen und bedeutet: „Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden genutzt werden.“ Häufig ist zu lesen, dass die Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen, also die Objekte nach einer Vermietung zunächst sieben Tage lang leer stehen lassen müssen, bevor sie sie neu vermieten dürfen. Das ist nicht korrekt.
Richtig ist: Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf nur alle sieben Tage neu belegt werden. Wenn ein Gast vier Tage bleibt, muss das Objekt anschließend drei Tage leer stehen und dürfte erst danach neu belegt werden.
Die sogenannte Wiederbelegungsfrist gilt seit dem 11. Mai für Ferienhäuser und Ferienwohnungen und bedeutet: „Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden genutzt werden.“ Häufig ist zu lesen, dass die Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen, also die Objekte nach einer Vermietung zunächst sieben Tage lang leer stehen lassen müssen, bevor sie sie neu vermieten dürfen. Das ist nicht korrekt.
Richtig ist: Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf nur alle sieben Tage neu belegt werden. Wenn ein Gast vier Tage bleibt, muss das Objekt anschließend drei Tage leer stehen und dürfte erst danach neu belegt werden.