So steuern Sie Ihr Unternehmen durch die Insolvenz

Das Stigma der Insolvenz ist immer noch mit dem Scheitern des Unternehmens und den dahinterstehenden Personen verbunden. Dass der Gesetzgeber schon vor geraumer Zeit mit entsprechenden Änderungen ein Umdenken herbeiführen wollte, ist für viele Unternehmer noch nicht präsent. So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Unternehmen unkontrolliert in ein gerichtliches Insolvenzverfahren rutschen – obwohl im Vorfeld ausreichend Raum gewesen wäre, eine rechtssichere Alternative zu gestalten. Fünf Tipps von Marc-André Borchert, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um rechtzeitig zu handeln.
Die Eigenverwaltung
Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen unter Beteiligung des bisherigen Managements zu sanieren, das Verfahren ist also auf den Erhalt des Unternehmens ausgerichtet. Dabei behalten Sie unternehmerische Führung. Um das Verfahren rechtssicher abzuwickeln, ziehen Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzu, außerdem überwacht ein vom Insolvenzgericht bestellter Sachwalter das Verfahren. Wichtig: Die vorläufige Eigenverwaltung ist auch bei Zahlungsunfähigkeit möglich.
Das Schutzschirmverfahren
Ein Schutzschirmverfahren können Sie nur dann nutzen, wenn Sie noch nicht zahlungsunfähig sind. Der große Vorteil ist, dass Sie mit dem gerichtlichen Schutzschirmverfahren der drohenden Liquidation Ihres Unternehmens proaktiv begegnen können. Während eines Zeitraums von drei Monaten erstellen Sie in Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Insolvenzrecht einen Sanierungsplan und setzen diesen idealerweise auch schon um. Die anstehende Sanierung kommunizieren Sie frühzeitig an Gläubiger, Stakeholder und Mitarbeitende, diese Transparenz beeinflusst das weitere Verfahren erfahrungsgemäß positiv.
Der Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan eröffnet die Chance, mit einem maßgeschneiderten Sanierungskonzept das Insolvenzverfahren von Anfang an zu steuern und zu gestalten. Als Unternehmer sollten Sie den Überblick über die Liquidität sowie die Verfahrens- und Restrukturierungskosten haben und vorab auch das Gespräch mit den Banken und den wichtigsten Kunden suchen. Dabei zielt der Insolvenzplan darauf ab, eine vom gesetzlichen Regelverfahren losgelöste und für alle Verfahrensbeteiligten bessere Variante zu finden. Normalerweise können Gläubiger mit einer höheren Quotenzahlung als in einem klassischem Regelinsolvenzverfahren rechnen.
Nicht Abwarten und Hoffen
Eine rechtzeitige Beratung ist der erste Schritt zur erfolgreichen Sanierung. Je früher Sie insolvenzrechtliches Know-how in Anspruch nehmen, desto einfacher lassen sich weitere (Verfahrens-)Schritte planen. Außerdem müssen alle rechtlichen Voraussetzungen für die entsprechenden gerichtlichen Schritte vorliegen, damit zum Beispiel Anträge vom Insolvenzgericht nicht zurückgewiesen werden. Nur so kann eine Rettung des Unternehmens – für den Unternehmer vorzugsweise in Eigenregie – gelingen.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, wurde zunächst bis zum 30. September ausgesetzt, inzwischen wurde die Regelung bis zum 31. Dezember verlängert. Allerdings gilt diese Verlängerung nur noch bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit. Voraussetzung bleibt, dass die Insolvenz eine Folge der COVID-19-Pandemie ist und dass Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Und so oder so gilt: Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern stellen Sie sich der Situation – und stellen Sie rechtzeitig die Weichen für die Zukunft.
Webinar zum Thema Insolvenz
Über die Möglichkeiten der Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens informiert unsere IHKLW am Mittwoch, 25. November, 15 bis 16 Uhr, bei einem kostenfreien Webinar. Referent Marc-André Borchert, Fachanwalt für Insolvenzrecht, beantwortet Fragen zu Insolvenzverfahren und geht insbesondere auf die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren und den Insolvenzplan ein. Fragen können per Chat gestellt werden. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter ihk-lueneburg.de/webinar-insolvenz.
Über die Möglichkeiten der Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens informiert unsere IHKLW am Mittwoch, 25. November, 15 bis 16 Uhr, bei einem kostenfreien Webinar. Referent Marc-André Borchert, Fachanwalt für Insolvenzrecht, beantwortet Fragen zu Insolvenzverfahren und geht insbesondere auf die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren und den Insolvenzplan ein. Fragen können per Chat gestellt werden. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter ihk-lueneburg.de/webinar-insolvenz.
IHKLW-Sprechtag Insolvenz
Beim IHKLW-Insolvenzsprechtag am Mittwoch, 18. November, 10 bis 18 Uhr, beantworten Marc-André Borchert und Christian Schreiber, Fachanwälte für Insolvenzrecht, in vertraulichen Einzelgesprächen erste Fragen von Gläubigern und Schuldnern – und geben Hinweise dazu, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Die Experten stehen auch für Fragen im insolvenzrechtlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung.
Für eine diskrete Terminvergabe und optimale Vorbereitung auf die Gespräche wird um telefonische Anmeldung gebeten.
Kontakt: Katharina Twesten, Tel. 04131 742-122, katharina.twesten@ihklw.de.
Beim IHKLW-Insolvenzsprechtag am Mittwoch, 18. November, 10 bis 18 Uhr, beantworten Marc-André Borchert und Christian Schreiber, Fachanwälte für Insolvenzrecht, in vertraulichen Einzelgesprächen erste Fragen von Gläubigern und Schuldnern – und geben Hinweise dazu, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Die Experten stehen auch für Fragen im insolvenzrechtlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung.
Für eine diskrete Terminvergabe und optimale Vorbereitung auf die Gespräche wird um telefonische Anmeldung gebeten.
Kontakt: Katharina Twesten, Tel. 04131 742-122, katharina.twesten@ihklw.de.